Nachhaltigkeitspolicy
Diese Klausel führt Unternehmen zu mehr sozialer Verantwortung durch eine ESG-orientierte Unternehmensführung.
Diese Klausel führt Unternehmen zu mehr sozialer Verantwortung durch eine ESG-orientierte Unternehmensführung.
Unternehmen können durch die ESG-konforme Ausrichtung ihrer Unternehmensführung einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten und sozial verantwortlich handeln.
I. Einführung – Unsere Nachhaltigkeitsziele
Als Arbeitgeber erkennen wir Umweltschutz und unsere soziale Verantwortung als Bestandteil einer nachhaltigen Geschäftstätigkeit an.
Um erfolgreich zu wachsen und langfristig am Markt zu bestehen, ist es für uns besonders wichtig, unsere Aktivitäten und damit auch die Aktivitäten unserer Mitarbeitenden [weltweit / tagtäglich] an Leitlinien eines nachhaltigen Handels auszurichten. [Name des Unternehmens] hat sich daher einem ressourcenschonenden und sozial-verantwortungsbewusstem Geschäftskodex als Teil der gelebten [Konzern- / Unternehmenskultur] verschrieben. Wir sind der Überzeugung, dass jedem Unternehmen die Verantwortung zukommt, seinen CO2-Fußabdruck zu verkleinern, um die Umwelt zu schützen und Ressourcen für künftige Generationen zu schonen. Weiter möchten wir unseren Beschäftigten ein Arbeitsumfeld bieten, in dem sie sich wohlfühlen, fair behandelt und individuell gefördert werden. Als [führendes globales / europaweit agierendes] Unternehmen möchten wir unsere Entscheidungen und Handlungen an Nachhaltigkeitsaspekten ausrichten. Nur so können wir einen bewussten Beitrag leisten und sicherstellen, dass die Integrität unseres Unternehmens und unserer Prozesse höchsten Standards genügen.
II. Der Beitrag, den wir als Unternehmen leisten
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Bearbeiterhinweis: An dieser Stelle folgt eine unternehmenseigene und branchenbasierte Darstellung der vom Verwender verfolgten Nachhaltigkeitsziele und Strategien. Die Muster-Policy kann insoweit nur allgemeine Beschreibungen als Anregung liefern und ausfüllungsbedürftige Textbausteine zur Verfügung stellen, die einer weiteren Konkretisierung bedürfen.
Die Verhaltensvorgaben nach dieser Policy geben nicht die gesetzlichen Pflichten nach den allgemeinen Schutzgesetzen wieder, sondern gehen über diese hinaus. Dabei wird vorausgesetzt, dass die vom Anwendungsbereich der Policy erfassten Unternehmen und Mitarbeitenden die nach Maßgabe der deutschen Rechtsordnung geltenden Rechte und Pflichten (zum Beispiel, nach ArbZG, ArbSchG, ArbStättV, ASiG, UVV, MuSchG, SGB, JArbSchG, BGG, AGG, GG, und so weiter) sowie ihre Sorgfalts- oder Kontrollpflichten nach dem LkSG unabhängig von den Vorgaben dieser Policy berücksichtigen.
Als Unternehmen im Bereich der [•]-Branche, liegt unser Fokus im Rahmen einer nachhaltigkeitsfördernden Unternehmensführung im Wesentlichen auf einem klimaschonenden Wirtschaften, der Reduktion von CO2-Emissionen, der Bewahrung von Menschenrechten, der Förderung einer diversen Unternehmenskultur und langfristig nachhaltiger Arbeitsbedingungen unserer Mitarbeitenden. [Auflistung nur Beispielhaft / nicht abschließend, bitte Zutreffendes auswählen / weitere Aspekte ergänzen]. Um dies zu [fördern / erreichen], setzen wir uns folgende Ziele:
Optional: [Auflistung von regulatorischen Pflichten, dem das Unternehmen unterliegt (CSRD, Geschlechterquoten und so weiter.) oder sich freiwillig unterwirft.]
III. Nachhaltige Verhaltensweisen
Wir möchten unser Handeln einheitlich an den vorstehend genannten Nachhaltigkeitszielen ausrichten. Wir fordern darum alle Mitarbeitenden auf, ihre betrieblich veranlassten Tätigkeiten möglichst an den Grundsätzen eines ressourcenschonenden und umweltbewussten Verhaltens zu orientieren. Über die im folgenden aufgelisteten Pflichten hinaus sind alle Mitarbeitenden daher angehalten, mit Blick auf ihre individuelle Position, Arbeitsleistung und Fähigkeiten darüber nachzudenken, wie sie selbst zu einem nachhaltigeren Wirtschaften beitragen können. Dies kann zum Beispiel, darin bestehen, dass sich IT-Experten verstärkt für die unternehmensinterne Digitalisierung, Mitarbeiter im Einkauf für eine nachhaltigere Auswahl von Lieferanten und Produkten sowie HR-Mitarbeiter für eine Diversity fördernde Personalpolitik einsetzen.
Bearbeiterhinweis: Die beispielhafte Auflistung, wie Mitarbeitende einen individuellen Beitrag zum nachhaltigen Wirtschaften leisten können, ist nicht abschließend und kann abhängig von Branche, betrieblichen Gegebenheiten und gelebter Unternehmenskultur angepasst werden. Gleiches gilt für die nachfolgenden Verhaltenspflichten.
Die Verhaltensvorgaben in einer Nachhaltigkeitspolicy können – unter Umständen in Abhängigkeit vom Detailgrad der Regelungen - Mitbestimmungsrechte (Beteiligung Aufsichtsrat oder betriebliche Mitbestimmung im BR/GBR/KBR) auslösen. Eine etwaig erforderliche Beteiligung der zuständigen Gremien sollte vorab geprüft werden.
1. Ressourcenverwendung
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(a) Pflichten der Mitarbeitenden
Die Mitarbeitenden sind zu einer nachhaltigen Ressourcenverwendung verpflichtet, insbesondere
Die vorstehenden Pflichten sind Bestandteil des Arbeitsverhältnisses. Verstoßen Mitarbeitende wiederholt oder in gravierender Weise gegen diese Pflichten, kann dies arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.*
* Bearbeiterhinweis: Der vorstehende rechtliche Hinweis auf arbeitsrechtliche Konsequenzen soll die Mitarbeitenden verstärkt dazu anhalten, die Pflichten ernst zu nehmen und ihr Verhalten daran auszurichten. Es dürfte im Einzelfall jedoch schwierig werden, auf etwaige Pflichtverletzungen, insbesondere wenn diese eher allgemein als Verhaltensanregung formuliert sind, konkrete arbeitsvertragliche Sanktionen (Ermahnung, Abmahnung oder Kündigung) zu stützen. Insoweit ist erforderlich, dass die Verhaltensanforderungen auch regelmäßig durch den Arbeitgeber überwacht werden und den Mitarbeitenden die zur Einhaltung der Pflichten notwendige Infrastruktur zur Verfügung gestellt wird (siehe dazu nachfolgend unter lit. b). Weiter muss der Arbeitgeber auch ein berechtigtes betriebliches Interesse nachweisen können. Es bedarf stets einer umfassenden rechtlichen Prüfung im Einzelfall.
(b) Pflichten des Arbeitgebers
Als Arbeitgeber unterstützen wir die nachhaltige Ressourcenverwendung unserer Mitarbeitenden durch eine strukturell nachhaltige Organisation des Betriebs und des Arbeitsalltags. Dabei gestalten wir die Arbeitsumgebung so, dass möglichst ressourcenschonend und energiesparsam gearbeitet werden kann, insbesondere indem wir
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2. Mobilität
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Optional: Auch im Bereich der Mobilität, ob auf Dienstreisen, dem Arbeitsweg oder bei der Anfahrt zu unseren Kunden, wollen wir uns nachhaltig aufstellen. In Ergänzung zu unserer Homeofficerichtlinie oder Mobilitätsrichtlinie vom [Datum] gilt daher Folgendes zu beachten:
(a) Pflichten der Mitarbeitenden
Die Mitarbeitenden sind dazu verpflichtet, bei der Mobilität Auswirkungen auf das Klima zu berücksichtigen, insbesondere
Verstoßen Mitarbeitende wiederholt oder in gravierender Weise gegen diese Pflichten, kann dies arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.*
* Bearbeiterhinweis: Der vorstehende rechtliche Hinweis auf arbeitsrechtliche Konsequenzen soll die Mitarbeitenden verstärkt dazu anhalten, die Pflichten ernst zu nehmen und ihr Verhalten daran auszurichten. Es dürfte im Einzelfall jedoch schwierig werden, auf etwaige Pflichtverletzungen, insbesondere wenn diese wie hier eher allgemein als Verhaltensanregung formuliert sind, konkrete arbeitsvertragliche Sanktionen (Ermahnung, Abmahnung oder Kündigung) zu stützen. Alternativ können die Verwender der Klausel auch konkretere Vorgaben zur Mobilität treffen (zum Beispiel, Keine Flüge innerhalb Deutschlands bzw. Fallgruppen spezifizieren, in den ausnahmsweise der Pkw oder das Flugzeug genutzt werden darf). Achtung: Für den Arbeitsweg kann der Arbeitgeber keine verbindlichen Vorgaben festlegen. Insoweit ließen sich nur Vorstellungen des Arbeitgebers dokumentieren; auch konkrete Anreizsysteme sind denkbar, die die Mitarbeitenden zur nachhaltigen Mobilität auch auf dem Arbeitsweg motivieren.
Jedenfalls ist erforderlich, dass die Verhaltensanforderungen regelmäßig durch den Arbeitgeber überwacht werden und den Mitarbeitenden die zur Einhaltung der Pflichten notwendige Infrastruktur zur Verfügung gestellt wird (siehe dazu nachfolgend unter lit. b). Weiter muss der Arbeitgeber auch ein berechtigtes betriebliches Interesse nachweisen können. Es bedarf stets einer umfassenden rechtlichen Prüfung im Einzelfall.
(b) Pflichten des Arbeitgebers
Als Arbeitgeber wollen wir insbesondere bei beruflich veranlassten Reisen die Nachhaltigkeit wie folgt berücksichtigen, indem wir
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Bearbeiterhinweis: Finanzielle Aufwendungen des Arbeitgebers dürften Vergütungsbestandteile darstellen. Insoweit sind die Beteiligungsrechte eines gegebenenfalls bestehenden Betriebsrates zu berücksichtigen. Zudem ist eine schriftliche Dokumentation im Arbeitsvertrag oder einer gesonderten Urkunde erforderlich.
3. Zusammenarbeit mit Dienstleistern
Die Maßstäbe, die wir uns setzen, sollten im besten Fall auch unsere Vertragspartner und Dienstleister erfüllen. Daher berücksichtigen wir bei der Auswahl der eingekauften Produkte und beauftragten Dienstleistern Nachhaltigkeitsaspekte, in dem wir
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IV. Nachhaltige Beschäftigung
Nachhaltigkeit hat für uns auch eine soziale Komponente. Wir nehmen unsere gesetzlichen Schutzpflichten ernst und erwarten auch, dass unsere Mitarbeitenden sich ordnungsgemäß verhalten.
1. Pflichten der Mitarbeitenden
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Die Mitarbeitenden sind im sozialen Umgang insbesondere dazu verpflichtet,
Die vorstehenden Pflichten sind Bestandteil des Arbeitsverhältnisses. Verstoßen Mitarbeitende wiederholt oder in gravierender Weise gegen diese Pflichten, kann dies arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
2. Pflichten des Arbeitgebers
Über die gesetzlichen Schutzpflichten hinaus sind wir bestrebt, unseren Mitarbeitenden eine individuelle berufliche Entwicklung zu bieten und die Vielfalt innerhalb der Belegschaft zu fördern. Dabei verfolgen wir insbesondere die folgenden Ansätze:
(a) Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung
Wir sind bestrebt, unseren Mitarbeitenden ein sicheres und gesundes Arbeiten zu ermöglichen.
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(b) Qualifizierung und Fortbildung
Um die Qualität unserer Arbeit auf dem höchsten Stand zu halten und kontinuierlich zu verbessern, setzen wir auf die stetige Weiterbildung unserer Mitarbeitenden.
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(c) Diversity, Equity und Inclusion
Wir sind bestrebt, Vielfalt und Chancengleichheit unter unseren Mitarbeitenden auf allen Hierarchieebenen zu fördern. Um dies zu erreichen, verfolgen wir folgende Maßnahmen:
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Bearbeiterhinweis: Die Klauseln beschreiben allgemeine Ziele, ohne dabei gezielt verbindliche Angebote für die Mitarbeitenden zu definieren. Sofern im Unternehmen vorhanden oder geplant, können konkrete Maßnahmen ergänzt werden.
V. Optional: Förderung externer Nachhaltigkeitsinitiativen
Als Teil unseres Nachhaltigkeitsverständnisses möchten wir Umweltschutz und soziale Verantwortung auch außerhalb unseres Wirkbereichs fördern. Daher ermuntern wir unsere Mitarbeitenden, sich freiwillig und ehrenamtlich zu engagieren. Wir prüfen gerne, inwieweit wir als Unternehmen einen unterstützenden Beitrag hierzu leisten können zum Beispiel, in Form von Freistellungen, finanzieller Unterstützung oder pro-Bono-Aufträgen.
Bearbeiterhinweis: Falls vorhanden, zusätzlicher Verweis auf konkrete Angebote, zum Beispiel, eine Sabbatical-Policy, ein Nachhaltigkeits-Budget oder konkrete Initiativen oder Kooperationen.
VI. Umsetzung und Evaluation dieser Richtlinie
Der Vorstand, die Geschäftsführung und alle Mitarbeitenden von [Name des Unternehmens] sind angehalten, zur Umsetzung dieser Richtlinie beizutragen.
Wir werden unsere Nachhaltigkeitsziele mindestens alle zwei Jahre Überprüfungen unterziehen hinsichtlich Umsetzbarkeit und Effektivität der Maßnahmen. So können wir erforderlichen Anpassungsbedarf bestimmen.
Optional: Ein eigens eingerichtetes Gremium (sog. Nachhaltigkeits-Komitee), bestehend aus dem [ESG-Officer / DEI-Officer / einem Betriebsratsmitglied] und einem Vertreter aus der Geschäftsführung, wird damit beauftragt, die Aktualität, Umsetzbarkeit und Erforderlichkeit der in dieser Policy definierten Rechte und Pflichten zu evaluieren und bei Bedarf Änderungsvorschläge zu entwickeln. Alle zwei Jahre wird die Geschäftsleitung oder der Aufsichtsrat sich mit den vorgeschlagenen Neuerungen des Nachhaltigkeits-Komitees befassen.
Optional: Darüber hinaus werden die Mitarbeitenden ermächtigt, eigene Vorschläge beim Nachhaltigkeits-Komitee einzubringen, die anonymisiert ebenfalls zur Beratung an die Geschäftsleitung oderden Aufsichtsrat weitergeleitet werden. Dem Nachhaltigkeits-Komitee wird hierfür eine eigenen Mail-Adresse: Nachhaltigkeit@ [Name des Unternehmens].de eingerichtet. [Optional: Die besten drei Vorschläge werden von der Geschäftsführung ausgewählt und gestaffelt mit EUR …, EUR… und EUR … prämiert.]
Optional: Als Unternehmen möchten wir auch nach außen sichtbar nachhaltig sein. Wir haben uns daher verpflichtet, alle [Anzahl] Jahre ein Nachhaltigkeitsrating durch einen professionellen Drittanbieter (derzeit [Name Drittanbieter]) vornehmen zu lassen und die Ergebnisse auf unserer Homepage und in unserem Jahresbericht zu veröffentlichen.
[Die Geschäftsführung wird / Die Geschäftsführung und das Nachhaltigkeitskomitee werden] wird die Mitarbeitenden regelmäßig über alle Entwicklungen und Neuerungen dieser Policy oder sonstigen Nachhaltigkeitsinitiativen des Unternehmens informieren [und über den Stand bzw. die Änderungen unseres Nachhaltigkeitsrankings unterrichten].
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