Pauls-Policy

Nachhaltigkeitspolicy

Diese Klausel führt Unternehmen zu mehr sozialer Verantwortung durch eine ESG-orientierte Unternehmensführung.

Jurisdiction: Germany
Updated:

What this clause does

Unternehmen können durch die ESG-konforme Ausrichtung ihrer Unternehmensführung einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten und sozial verantwortlich handeln.

Clauses

I. Einführung – Unsere Nachhaltigkeitsziele

Als Arbeitgeber erkennen wir Umweltschutz und unsere soziale Verantwortung als Bestandteil einer nachhaltigen Geschäftstätigkeit an.

Um erfolgreich zu wachsen und langfristig am Markt zu bestehen, ist es für uns besonders wichtig, unsere Aktivitäten und damit auch die Aktivitäten unserer Mitarbeitenden [weltweit / tagtäglich] an Leitlinien eines nachhaltigen Handels auszurichten. [Name des Unternehmens] hat sich daher einem ressourcenschonenden und sozial-verantwortungsbewusstem Geschäftskodex als Teil der gelebten [Konzern- / Unternehmenskultur] verschrieben. Wir sind der Überzeugung, dass jedem Unternehmen die Verantwortung zukommt, seinen CO2-Fußabdruck zu verkleinern, um die Umwelt zu schützen und Ressourcen für künftige Generationen zu schonen. Weiter möchten wir unseren Beschäftigten ein Arbeitsumfeld bieten, in dem sie sich wohlfühlen, fair behandelt und individuell gefördert werden. Als [führendes globales / europaweit agierendes] Unternehmen möchten wir unsere Entscheidungen und Handlungen an Nachhaltigkeitsaspekten ausrichten. Nur so können wir einen bewussten Beitrag leisten und sicherstellen, dass die Integrität unseres Unternehmens und unserer Prozesse höchsten Standards genügen. 


II. Der Beitrag, den wir als Unternehmen leisten

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Bearbeiterhinweis: An dieser Stelle folgt eine unternehmenseigene und branchenbasierte Darstellung der vom Verwender verfolgten Nachhaltigkeitsziele und Strategien. Die Muster-Policy kann insoweit nur allgemeine Beschreibungen als Anregung liefern und ausfüllungsbedürftige Textbausteine zur Verfügung stellen, die einer weiteren Konkretisierung bedürfen.

Die Verhaltensvorgaben nach dieser Policy geben nicht die gesetzlichen Pflichten nach den allgemeinen Schutzgesetzen wieder, sondern gehen über diese hinaus. Dabei wird vorausgesetzt, dass die vom Anwendungsbereich der Policy erfassten Unternehmen und Mitarbeitenden die nach Maßgabe der deutschen Rechtsordnung geltenden Rechte und Pflichten (zum Beispiel, nach ArbZG, ArbSchG, ArbStättV, ASiG, UVV, MuSchG, SGB, JArbSchG, BGG, AGG, GG, und so weiter) sowie ihre Sorgfalts- oder Kontrollpflichten nach dem LkSG unabhängig von den Vorgaben dieser Policy berücksichtigen.

Als Unternehmen im Bereich der [•]-Branche, liegt unser Fokus im Rahmen einer nachhaltigkeitsfördernden Unternehmensführung im Wesentlichen auf einem klimaschonenden Wirtschaften, der Reduktion von CO2-Emissionen, der Bewahrung von Menschenrechten, der Förderung einer diversen Unternehmenskultur und langfristig nachhaltiger Arbeitsbedingungen unserer Mitarbeitenden. [Auflistung nur Beispielhaft / nicht abschließend, bitte Zutreffendes auswählen / weitere Aspekte ergänzen]. Um dies zu [fördern / erreichen], setzen wir uns folgende Ziele:

  • Wir werden unsere unternehmerischen Entscheidungen anhand von Nachhaltigkeitsaspekten überprüfen.
  • Wir werden geschäftliche Ziele unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf das Klima verfolgen.
  • Wir werden gerade auch im Hinblick auf Compliance gesetzliche Vorgaben zum Umwelt-, Gesundheits- und Arbeitsschutz einhalten.
  • Wir werden Menschenrechte (gerade auch in den Lieferketten) achten.
  • Wir werden fortwährend einen möglichen Rückzug aus kritischen Geschäftsfeldern oder Standorten prüfen; eine Abkehr wird möglichst sozialverträglich und verantwortungsbewusst gestaltet.
  • Wir werden ressourcenschonendes Verhalten aller Mitarbeitenden, Diversity und Inklusion fördern.

Optional: [Auflistung von regulatorischen Pflichten, dem das Unternehmen unterliegt (CSRD, Geschlechterquoten und so weiter.) oder sich freiwillig unterwirft.]


III. Nachhaltige Verhaltensweisen

Wir möchten unser Handeln einheitlich an den vorstehend genannten Nachhaltigkeitszielen ausrichten. Wir fordern darum alle Mitarbeitenden auf, ihre betrieblich veranlassten Tätigkeiten möglichst an den Grundsätzen eines ressourcenschonenden und umweltbewussten Verhaltens zu orientieren. Über die im folgenden aufgelisteten Pflichten hinaus sind alle Mitarbeitenden daher angehalten, mit Blick auf ihre individuelle Position, Arbeitsleistung und Fähigkeiten darüber nachzudenken, wie sie selbst zu einem nachhaltigeren Wirtschaften beitragen können. Dies kann zum Beispiel, darin bestehen, dass sich IT-Experten verstärkt für die unternehmensinterne Digitalisierung, Mitarbeiter im Einkauf für eine nachhaltigere Auswahl von Lieferanten und Produkten sowie HR-Mitarbeiter für eine Diversity fördernde Personalpolitik einsetzen. 

Bearbeiterhinweis: Die beispielhafte Auflistung, wie Mitarbeitende einen individuellen Beitrag zum nachhaltigen Wirtschaften leisten können, ist nicht abschließend und kann abhängig von Branche, betrieblichen Gegebenheiten und gelebter Unternehmenskultur angepasst werden. Gleiches gilt für die nachfolgenden Verhaltenspflichten.

Die Verhaltensvorgaben in einer Nachhaltigkeitspolicy können – unter Umständen in Abhängigkeit vom Detailgrad der Regelungen - Mitbestimmungsrechte (Beteiligung Aufsichtsrat oder betriebliche Mitbestimmung im BR/GBR/KBR) auslösen. Eine etwaig erforderliche Beteiligung der zuständigen Gremien sollte vorab geprüft werden.


1. Ressourcenverwendung

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(a) Pflichten der Mitarbeitenden

Die Mitarbeitenden sind zu einer nachhaltigen Ressourcenverwendung verpflichtet, insbesondere 

  • sind unnötige Abfälle zu vermeiden und kommunale Recycling-Angebote zu nutzen; 
  • ist weitestgehend auf Ausdrucke zu verzichten, jedenfalls das Ausdrucken zu reduzieren;
  • ist bei Werbegeschenken auf Wegwerfartikel (Kulis und so weiter.) zu verzichten;
  • ist ein sorgsamer Umgang mit Cloud-Dienstleistungen einschließlich energieintensiver AI oder IT-Systeme sicherzustellen;
  • ist sparsam mit Papierhandtüchern auf Toiletten umzugehen;
  • ist Porzellan- oder Mehrweggeschirr statt Einweg- oder Plastikverpackungen zu verwenden (insbesondere bei Mittagessensbestellungen, Catering);
  • sind Licht, Heizung und Wasser bedarfsgerecht einzusetzen (insbesondere Lichtquellen vor dem Verlassen der Arbeitsräume auszuschalten; Klima- oder Heizungsanlagen bei Anwesenheit zu regulieren und bei Abwesenheit möglichst auszustellen; Heiz- und Lüftverhalten aufeinander abzustimmen);
  • sind die im eigenen Büro vorhandenen Klimaanlagen und Heizsysteme energieeffizient einzustellen, wobei eine Raumtemperatur von 19 (neunzehn) bis 24 (vierundzwanzig) Grad als Richtwert eingehalten werden soll;
  • ist sparsam mit elektrischer Energie umzugehen (insbesondere Geräte wie Drucker, Laptop und sonstige Bürogeräte sowie Kaffeemaschine, Wasserkocher, und so weiter. vor dem Verlassen der Räumlichkeiten auszuschalten; Ladekabel nach Gebrauch aus der Steckdose zu nehmen; Energiesparlampen und Akkus statt Batterien zu nutzen).

Die vorstehenden Pflichten sind Bestandteil des Arbeitsverhältnisses. Verstoßen Mitarbeitende wiederholt oder in gravierender Weise gegen diese Pflichten, kann dies arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.* 

* Bearbeiterhinweis: Der vorstehende rechtliche Hinweis auf arbeitsrechtliche Konsequenzen soll die Mitarbeitenden verstärkt dazu anhalten, die Pflichten ernst zu nehmen und ihr Verhalten daran auszurichten. Es dürfte im Einzelfall jedoch schwierig werden, auf etwaige Pflichtverletzungen, insbesondere wenn diese eher allgemein als Verhaltensanregung formuliert sind, konkrete arbeitsvertragliche Sanktionen (Ermahnung, Abmahnung oder Kündigung) zu stützen. Insoweit ist erforderlich, dass die Verhaltensanforderungen auch regelmäßig durch den Arbeitgeber überwacht werden und den Mitarbeitenden die zur Einhaltung der Pflichten notwendige Infrastruktur zur Verfügung gestellt wird (siehe dazu nachfolgend unter lit. b). Weiter muss der Arbeitgeber auch ein berechtigtes betriebliches Interesse nachweisen können. Es bedarf stets einer umfassenden rechtlichen Prüfung im Einzelfall. 

(b) Pflichten des Arbeitgebers

Als Arbeitgeber unterstützen wir die nachhaltige Ressourcenverwendung unserer Mitarbeitenden durch eine strukturell nachhaltige Organisation des Betriebs und des Arbeitsalltags. Dabei gestalten wir die Arbeitsumgebung so, dass möglichst ressourcenschonend und energiesparsam gearbeitet werden kann, insbesondere indem wir

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  • eine Mülltrennung und die hierfür notwendigen Systeme vorsehen; 
  • sofern zumutbar nachhaltige Küchen- (Mehrweg-, kein Plastikgeschirr) und Büroartikel (zum Beispiel, recyclebares Papier) vorhalten;
  • möglichst nachhaltige Energiequellen (insbesondere Akkus anstelle von Batterien) und Energiesparlampen sowie Ökostrom zur Verfügung stellen;
  • soweit möglich Arbeitsprozesse digitalisieren, um Papier einzusparen. 


2. Mobilität

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Optional: Auch im Bereich der Mobilität, ob auf Dienstreisen, dem Arbeitsweg oder bei der Anfahrt zu unseren Kunden, wollen wir uns nachhaltig aufstellen. In Ergänzung zu unserer Homeofficerichtlinie oder Mobilitätsrichtlinie vom [Datum] gilt daher Folgendes zu beachten:

(a) Pflichten der Mitarbeitenden

Die Mitarbeitenden sind dazu verpflichtet, bei der Mobilität Auswirkungen auf das Klima zu berücksichtigen, insbesondere 

  • Kundentermine im Regelfall telefonisch oder als Online-Meeting durchführen, um Reisetätigkeiten zu verringern;
  • vorrangig auf Dienstreisen und auf dem Weg zum Kunden öffentliche Verkehrsmittel, Dienst-E-Bikes oder Fahrräder zu nutzen; 
  • sofern nicht anders möglich, zumindest Fahrgemeinschaften mit dem Pkw zu bilden, um den CO2-Ausstoß zu reduzieren;
  • verstärkt Homeoffice-Angebote zu nutzen, um Fahrtwege zu sparen.

Verstoßen Mitarbeitende wiederholt oder in gravierender Weise gegen diese Pflichten, kann dies arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.*

* Bearbeiterhinweis: Der vorstehende rechtliche Hinweis auf arbeitsrechtliche Konsequenzen soll die Mitarbeitenden verstärkt dazu anhalten, die Pflichten ernst zu nehmen und ihr Verhalten daran auszurichten. Es dürfte im Einzelfall jedoch schwierig werden, auf etwaige Pflichtverletzungen, insbesondere wenn diese wie hier eher allgemein als Verhaltensanregung formuliert sind, konkrete arbeitsvertragliche Sanktionen (Ermahnung, Abmahnung oder Kündigung) zu stützen. Alternativ können die Verwender der Klausel auch konkretere Vorgaben zur Mobilität treffen (zum Beispiel, Keine Flüge innerhalb Deutschlands bzw. Fallgruppen spezifizieren, in den ausnahmsweise der Pkw oder das Flugzeug genutzt werden darf). Achtung: Für den Arbeitsweg kann der Arbeitgeber keine verbindlichen Vorgaben festlegen. Insoweit ließen sich nur Vorstellungen des Arbeitgebers dokumentieren; auch konkrete Anreizsysteme sind denkbar, die die Mitarbeitenden zur nachhaltigen Mobilität auch auf dem Arbeitsweg motivieren.

Jedenfalls ist erforderlich, dass die Verhaltensanforderungen regelmäßig durch den Arbeitgeber überwacht werden und den Mitarbeitenden die zur Einhaltung der Pflichten notwendige Infrastruktur zur Verfügung gestellt wird (siehe dazu nachfolgend unter lit. b). Weiter muss der Arbeitgeber auch ein berechtigtes betriebliches Interesse nachweisen können. Es bedarf stets einer umfassenden rechtlichen Prüfung im Einzelfall. 

(b) Pflichten des Arbeitgebers

Als Arbeitgeber wollen wir insbesondere bei beruflich veranlassten Reisen die Nachhaltigkeit wie folgt berücksichtigen, indem wir

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  • prüfen, ob Online-Meetings statt Treffen in Präsenz im Einzelfall sinnvoll und geeignet sind, damit der Reiseaufwand verringert werden kann; 
  • sofern Dienstreisen erforderlich sind, bei der Auswahl des Transportmittels eine klimaneutrale Option erwägen. Reisen im Inland [Optional: oder dem nahen Ausland] sollen möglichst per Bahn erfolgen. Insoweit akzeptieren wir, dass Dienstreisen länger dauern, wenn sie umweltfreundlich durchgeführt werden, [Optional und erstatten höhere Reisekosten sowie gegebenenfalls zusätzlich notwendige Übernachtungen,]
  • unser nachhaltiges Mobilitätsangebot weiterentwickeln und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel fördern. Optional [Bearbeiterhinweis: mit Anpassung je nach betrieblichen oder örtlichen Gegebenheiten]: In diesem Zusammenhang erhalten unsere Mitarbeitenden einen Zuschuss zum ÖPNV oder Deutschland-Ticket, stellen wir Leihräder zur Verfügung, bieten wir unseren Mitarbeitenden die Möglichkeit zur mobilen Arbeit oder Arbeit im Homeoffice. Die Einzelheiten richten sich nach den betrieblichen Bedürfnissen bzw. örtlich verfügbaren Angeboten und werden in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt.

Bearbeiterhinweis: Finanzielle Aufwendungen des Arbeitgebers dürften Vergütungsbestandteile darstellen. Insoweit sind die Beteiligungsrechte eines gegebenenfalls bestehenden Betriebsrates zu berücksichtigen. Zudem ist eine schriftliche Dokumentation im Arbeitsvertrag oder einer gesonderten Urkunde erforderlich.


3. Zusammenarbeit mit Dienstleistern

Die Maßstäbe, die wir uns setzen, sollten im besten Fall auch unsere Vertragspartner und Dienstleister erfüllen. Daher berücksichtigen wir bei der Auswahl der eingekauften Produkte und beauftragten Dienstleistern Nachhaltigkeitsaspekte, in dem wir

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  • Prüfen, in welchen Bereichen wir vorrangig regionale Angebote oder Produkte auswählen können und inwieweit wir zumutbar auf nachhaltigere Produkte umstellen können (zum Beispiel, Sprudelwasser aus dem Hahn oder Wasserspender oder Glasflaschen statt PET-Flaschen, Fairtrade Dienstkleidung); 
  • insbesondere bei Catering oder Kantinenessen die Herkunft und Produktion der Lebensmittel, Verpackung, Anfahrtswege und so weiter. berücksichtigen und gezielt regionale Produkte auswählen; 
  • berücksichtigen, inwieweit unsere Dienstleister selbst Nachhaltigkeitsaspekte (u.a. Klimaneutralität, soziale Arbeitsbedingungen ihrer Mitarbeitenden, energie- und ressourcenschonendes Handeln, und so weiter.) im Rahmen ihres eigenen Wirtschaftens und bei der Beauftragung von Dritten (Geschäftspartner, Lieferanten, Dienstleister) berücksichtigen.


IV. Nachhaltige Beschäftigung

Nachhaltigkeit hat für uns auch eine soziale Komponente. Wir nehmen unsere gesetzlichen Schutzpflichten ernst und erwarten auch, dass unsere Mitarbeitenden sich ordnungsgemäß verhalten.

1. Pflichten der Mitarbeitenden

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Die Mitarbeitenden sind im sozialen Umgang insbesondere dazu verpflichtet,

  • sexuelle Belästigungen anderer Mitarbeitenden sowie Dritter zu unterlassen;
  • sich im beruflichen Kontext nicht rassistisch oder sexistisch zu äußern;
  • nicht zu diskriminieren oder zu mobben;
  • die Persönlichkeitsrechte und Privatsphäre der Mitarbeitenden wahren und jegliche Handlungen im Arbeitsalltag zu unterlassen, die zu Nachteilen für andere führen können oder geeignet sind, diese zu schädigen;
  • die ihnen unterstellten Mitarbeitenden nach ihren persönlichen Fähigkeiten einzusetzen, zu fördern und keinen unzulässigen Druck auszuüben. Dabei sind alle Mitarbeitenden gleichberechtigt im Hinblick auf Leistungsbewertung und Beförderungsentscheidung zu behandeln;
  • ein Arbeitsklima gegenseitigen Vertrauens und kooperativer Zusammenarbeit zu schaffen.

Die vorstehenden Pflichten sind Bestandteil des Arbeitsverhältnisses. Verstoßen Mitarbeitende wiederholt oder in gravierender Weise gegen diese Pflichten, kann dies arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. 


2. Pflichten des Arbeitgebers

Über die gesetzlichen Schutzpflichten hinaus sind wir bestrebt, unseren Mitarbeitenden eine individuelle berufliche Entwicklung zu bieten und die Vielfalt innerhalb der Belegschaft zu fördern. Dabei verfolgen wir insbesondere die folgenden Ansätze:

(a) Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung

Wir sind bestrebt, unseren Mitarbeitenden ein sicheres und gesundes Arbeiten zu ermöglichen. 

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  • Gesundheitsbewusstsein bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, Verwendung von Arbeitsmitteln. Insbesondere stellen wir ergonomische Arbeitsmittel oder Büroausstattung zur Verfügung (zum Beispiel, höhenverstellbare Schreibtische, …). 
  • Sofern möglich Sportförderung durch interne und/oder externe Angebote (zum Beispiel, Mitgliedschaften, Zuschüsse, Teilnahme an Sportevents).

(b) Qualifizierung und Fortbildung

Um die Qualität unserer Arbeit auf dem höchsten Stand zu halten und kontinuierlich zu verbessern, setzen wir auf die stetige Weiterbildung unserer Mitarbeitenden.

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  • Optional: Ausweitung unseres internen Ausbildungsangebotes und Prüfung der Übernahme in eine dauerhafte Beschäftigung vorrangig vor der Neueinstellung Externer. 
  • Auswahl geeigneter Weiterbildungsangebote anhand individueller Qualifikationen und Bedürfnisse, auch (aber nicht nur) um Chancengleichheit herzustellen bzw. strukturellen Defiziten entgegenzuwirken.
  • Definieren oder Förderung von Schlüsselpositionen, die ESG-spezifische Aufgaben im Unternehmen wahrnehmen und bei der Weiterentwicklung einer nachhaltigen Unternehmensstrategie mitwirken. Förderung der Teilnahme an ESG-relevanten Fortbildungen.

(c) Diversity, Equity und Inclusion 

Wir sind bestrebt, Vielfalt und Chancengleichheit unter unseren Mitarbeitenden auf allen Hierarchieebenen zu fördern. Um dies zu erreichen, verfolgen wir folgende Maßnahmen:

[…TBD…]

  • Gleiche berufliche Entfaltung ungeachtet der Hautfarbe, Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Geschlechtsidentität, sexuellen Orientierung, Religion, Behinderung, des Alters sowie des Familienstandes und der familiären Betreuungssituation; 
  • Abbau von oder Verhinderung des Gender Pay Gap; 
  • Förderung unterrepräsentierter Geschlechter oder Ethnien und so weiter., Prüfung der Umsetzung oder Einführung entsprechender Quoten in allen Unternehmensbereichen und Hierarchen; 
  • Schulungen oder sensibilisieren der Mitarbeitenden zum Umgang mit Diskriminierung, sexual harassment und so weiter. und Einrichten von Abhilfemaßnahmen oder -verfahren oder Meldesystemen; 
  • Einheitliche Vergütungsstrukturen anhand von Befähigung, Qualifikation, Leistung und Berufserfahrung und so weiter.; 
  • Zentrale Ansprechpartner (Gleichstellungsbeauftragte, D&I oder DEI Officer); 
  • Angebot von Teilzeitarbeit und gegebenenfalls . weiteren flexiblen Arbeitszeitmodellen [wie zum Beispiel [Homeoffice / Mobiles Arbeiten / Altersteilzeit]] in Übereinstimmung mit den betrieblichen Bedürfnissen und rechtlichen Vorgaben.

Bearbeiterhinweis: Die Klauseln beschreiben allgemeine Ziele, ohne dabei gezielt verbindliche Angebote für die Mitarbeitenden zu definieren. Sofern im Unternehmen vorhanden oder geplant, können konkrete Maßnahmen ergänzt werden.


V. Optional: Förderung externer Nachhaltigkeitsinitiativen

Als Teil unseres Nachhaltigkeitsverständnisses möchten wir Umweltschutz und soziale Verantwortung auch außerhalb unseres Wirkbereichs fördern. Daher ermuntern wir unsere Mitarbeitenden, sich freiwillig und ehrenamtlich zu engagieren. Wir prüfen gerne, inwieweit wir als Unternehmen einen unterstützenden Beitrag hierzu leisten können zum Beispiel, in Form von Freistellungen, finanzieller Unterstützung oder pro-Bono-Aufträgen.

Bearbeiterhinweis: Falls vorhanden, zusätzlicher Verweis auf konkrete Angebote, zum Beispiel, eine Sabbatical-Policy, ein Nachhaltigkeits-Budget oder konkrete Initiativen oder Kooperationen.



VI. Umsetzung und Evaluation dieser Richtlinie

Der Vorstand, die Geschäftsführung und alle Mitarbeitenden von [Name des Unternehmens] sind angehalten, zur Umsetzung dieser Richtlinie beizutragen. 

Wir werden unsere Nachhaltigkeitsziele mindestens alle zwei Jahre Überprüfungen unterziehen hinsichtlich Umsetzbarkeit und Effektivität der Maßnahmen. So können wir erforderlichen Anpassungsbedarf bestimmen. 

Optional: Ein eigens eingerichtetes Gremium (sog. Nachhaltigkeits-Komitee), bestehend aus dem [ESG-Officer / DEI-Officer / einem Betriebsratsmitglied] und einem Vertreter aus der Geschäftsführung, wird damit beauftragt, die Aktualität, Umsetzbarkeit und Erforderlichkeit der in dieser Policy definierten Rechte und Pflichten zu evaluieren und bei Bedarf Änderungsvorschläge zu entwickeln. Alle zwei Jahre wird die Geschäftsleitung oder der Aufsichtsrat sich mit den vorgeschlagenen Neuerungen des Nachhaltigkeits-Komitees befassen.

Optional: Darüber hinaus werden die Mitarbeitenden ermächtigt, eigene Vorschläge beim Nachhaltigkeits-Komitee einzubringen, die anonymisiert ebenfalls zur Beratung an die Geschäftsleitung oderden Aufsichtsrat weitergeleitet werden. Dem Nachhaltigkeits-Komitee wird hierfür eine eigenen Mail-Adresse: Nachhaltigkeit@ [Name des Unternehmens].de eingerichtet. [Optional: Die besten drei Vorschläge werden von der Geschäftsführung ausgewählt und gestaffelt mit EUR …, EUR… und EUR … prämiert.]

Optional: Als Unternehmen möchten wir auch nach außen sichtbar nachhaltig sein. Wir haben uns daher verpflichtet, alle [Anzahl] Jahre ein Nachhaltigkeitsrating durch einen professionellen Drittanbieter (derzeit [Name Drittanbieter]) vornehmen zu lassen und die Ergebnisse auf unserer Homepage und in unserem Jahresbericht zu veröffentlichen.

[Die Geschäftsführung wird / Die Geschäftsführung und das Nachhaltigkeitskomitee werden] wird die Mitarbeitenden regelmäßig über alle Entwicklungen und Neuerungen dieser Policy oder sonstigen Nachhaltigkeitsinitiativen des Unternehmens informieren [und über den Stand bzw. die Änderungen unseres Nachhaltigkeitsrankings unterrichten]. 

[…TBD…]

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